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Ist man mit dem Steuerbescheid des Finanzamtes nicht einverstanden, so hat man die Möglichkeit gegen den Steuerbescheid einen Einspruch einzulegen. Auf diese Möglichkeit wird man durch das Finanzamt mit einer Rechtsbehelfsbelehrung hingewiesen.
Die Rechtsgrundlagen für einen Einspruch finden sich in der Abgabenordnung. Ein wichtiger Grundsatz ist, dass ein Einspruch nur schriftlich eingelegt oder zur Niederschrift erklärt werden kann. Ein telefonischer Einspruch ist daher nicht möglich.
Für einen Einspruch gibt es keine Formulare. Der Einspruch kann daher formlos (aber schriftlich) beim Finanzamt eingereicht werden. Allerdings sollte man bei der Formulierung darauf achten, dass der Einspruch das Begehren deutlich aufzeigt. Steuerberater sind kompetente Ansprechpartner für die Formulierung des Einspruches. Ein Steuerberater hilft bei der Formulierung des Einspruches auch, wenn die Steuererklärung durch den Steuerpflichtigen selbst erstellt wurde.