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Steuerberater in Bayern

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Steuerberater versus ELSTER

Im Rahmen der Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärung können mehrere Wege eingeschlagen werden. Neben der Beauftragung eines Steuerberaters ist eine weitere Variante die Steuererklärung per Computerprogramm zu erstellen. Diese Programme haben sich in den letzten Jahren enorm entwickelt und sind mittlerweile schon kleine „Expertensysteme“ geworden. Daneben hat die Finanzverwaltung steuerliche Programme entwickelt unter dem Namen ELSTER.

Steuerberater haben sich an strenge rechtliche Vorgaben zu halten.

Aber ist es wirklich sinnvoll und preiswert die Steuererklärung mit Hilfe eines solchen Programms zu erstellen? Steuerberater, als Experten im Steuerrecht, raten davon meistens ab. Der Grund liegt auf der Hand. Nicht nur das Steuerrecht ist so komplex und kaum zu durchdringen, sondern fehlt es dem Laien sehr häufig am Verständnis der Begrifflichkeiten im Steuerrecht. Wer versteht denn schon ohne weiteres was mit der Vorläufigkeit nach § 165 AO gemeint ist und warum diese, oder der Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO auf fast jedem Steuerbescheid zu finden sind?

Auch bei der Interpretation der Fragen in der Steuererklärung kann man schnell falsch liegen und in die Problematik der leichtfertigen Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung geraten. Denn, wer falsche oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt macht, kann dafür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Bei der Beratung durch einen Steuerberater hat man hingegen immer einen kompetenten Ansprechpartner für steuerliche Fragen. Des Weiteren ist der Steuerberater mit der aktuellen Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofes vertraut.

Der Steuerberater prüft in der Regel auch die Bescheide des Finanzamtes auf Richtigkeit. Es ist keine Seltenheit, dass seitens des Finanzamtes eine andere rechtliche Beuteilung erfolgt, die zu höherer Steuerbelastung führt. In solchen Fällen muss ein kompetenter Steuerberater eingreifen und die Interessen seines Mandanten vertreten. Steuerberater sind bei der Erstellung eines Einspruches gegenüber Computerprogrammen klar im Vorteil.