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Wussten Sie schon?
Im Jahre 2009 eingeführt hat die Abgeltungssteuer bisher für sehr viel Verwirrung in der Bevölkerung gesorgt. Ein Steuerberater ist eben für jene Fälle gedacht, da sein Fachwissen in dieser Hinsicht sehr breit angelegt und fundiert sein sollte. Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer, welche auf Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne erhoben wird. Der Steuerpflichtige muss dies nicht selbst ausführen, sondern überlässt es seiner Bank, welche den nötigen Betrag direkt und automatisch an den Fiskus abführt. Möglicherweise werden noch zusätzlich zum Solidaritätszuschlag die jeweiligen Kirchensteuersätze Deutschlands aufgeschlagen. Durch diesen Prozess ist die Steuerpflicht des Veräußernden abgegolten. Nähere Informationen hierzu kann selbstverständlich ein Steuerberater bieten.